EU-VO 1169/2011

Ist Ihre Speisekarte allergen-sicher?

Seit 2014 schreibt die EU-Lebensmittelinformationsverordnung vor, dass Gäste zu jedem Gericht die enthaltenen Allergene erfahren müssen. Menu-Check prüft Ihre Karte mit KI und zeigt verständlich, was fehlt und was Sie ändern sollten.

Kein Abo Einmalig 15,00 € Bericht online und als Download Ergebnis in 5 Minuten
Elegant gedeckter Restauranttisch mit Menükarte und Weingläsern
Ihre Speisekarte ist Ihre Visitenkarte – korrekte Allergenangaben gehören dazu.

Menu-Check

Ihre Karte, in drei Schritten geprüft

Menu-Check nimmt Ihnen die mühsame Detailarbeit ab: Die KI liest Ihre Speisekarte, gleicht sie mit den 14 Hauptallergenen ab und erstellt einen verständlichen Prüfbericht.

Karte hochladen

PDF oder DOCX, bis 25 MB. Ihre Karte wird nur für die Prüfung verwendet und danach automatisch gelöscht.

KI prüft nach LMIV

Gericht für Gericht: Fehlende, unplausible oder unklare Allergen-Angaben werden erkannt und priorisiert.

Bericht erhalten

Übersichtlicher Online-Bericht mit konkreten Änderungsvorschlägen – in der Regel nach etwa 5 Minuten fertig, inklusive PDF zum Abheften oder Weitergeben.

Die Rechtslage

Allergenkennzeichnung ist Pflicht – nicht Kür

Ob Restaurant, Café, Foodtruck oder Lieferservice: Wer unverpackte Speisen anbietet, muss die 14 Hauptallergene ausweisen – schriftlich dokumentiert und für den Gast jederzeit verfügbar. Verstöße können Bußgelder nach sich ziehen und kosten im Zweifel das Vertrauen Ihrer Gäste.

14

deklarationspflichtige Hauptallergene, die Ihre Karte ausweisen muss

2014

Seit dem 13. Dezember 2014 gilt die Kennzeichnungspflicht in der gesamten EU

1169/2011

Die EU-Verordnung Nr. 1169/2011 (LMIV) regelt die Lebensmittelinformation

Gilt für alle, die unverpackte Speisen anbieten

Die Pflicht betrifft längst nicht nur Restaurants – jede Abgabe unverpackter Lebensmittel fällt darunter:

RestaurantCafé & BarFoodtruckCateringLieferdienstHotel & Kantine

Auch mündliche Auskunft braucht eine schriftliche Basis

Ihr Team darf Allergene mündlich erklären – aber nur, wenn eine schriftliche Dokumentation dahintersteht und alle Mitarbeitenden geschult sind.

Das kleine Einmaleins

Diese 14 Allergene müssen auf die Karte

Die LMIV nennt 14 Stoffgruppen, die als Hauptauslöser von Lebensmittelallergien und -unverträglichkeiten gelten. Jede davon muss je Gericht erkennbar sein – auch wenn sie nur in Soßen, Dressings oder Marinaden steckt.

14 kennzeichnungspflichtige Allergene
  • 1 Glutenhaltiges Getreide Weizen, Roggen, Gerste, Dinkel
  • 2 Krebstiere z. B. Garnelen, Krabben
  • 3 Eier
  • 4 Fisch ausgenommen Fischgelatine
  • 5 Erdnüsse
  • 6 Sojabohnen
  • 7 Milch einschließlich Laktose
  • 8 Schalenfrüchte Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse u. a.
  • 9 Sellerie
  • 10 Senf
  • 11 Sesamsamen
  • 12 Schwefeldioxid & Sulfite
  • 13 Lupinen
  • 14 Weichtiere Muscheln, Schnecken, Tintenfisch

Wichtig: Allergene bleiben auch dann kennzeichnungspflichtig, wenn sie beim Kochen verarbeitet werden. Nur wenn das Allergen bereits eindeutig im Namen des Gerichts steckt – etwa „Selleriesalat“ – darf die Angabe entfallen.

So geht’s richtig

Drei bewährte Wege, Allergene anzugeben

Wie Sie kennzeichnen, bleibt Ihnen überlassen – Hauptsache lesbar, eindeutig und klar von Zusatzstoffen getrennt. Diese drei Methoden haben sich bewährt:

Fußnoten & Legende

Kleine Buchstaben oder Zahlen hinter jedem Gericht verweisen auf eine Legende am Seitenende – platzsparend und vertraut.

Allergen-Spalte

Eine eigene Spalte neben jedem Gericht listet die enthaltenen Allergene direkt auf – maximale Transparenz auf einen Blick.

Separate Allergenkarte

Eine eigene Karte oder Matrix, auf Nachfrage gereicht oder ausgelegt – ideal, wenn die Hauptkarte schlank bleiben soll. Auf der Speisekarte gehört dann ein deutlicher Hinweis darauf.

Ihre Praxis-Checkliste

  • Jede Zutat prüfen – auch Soßen, Dressings, Marinaden und Fonds
  • Herstellerangaben lesen: Allergene sind dort meist fett oder kursiv markiert
  • Bei Unsicherheit den Lieferanten fragen, statt zu raten
  • Eine zentrale Allergenliste pflegen und bei jeder Rezeptänderung aktualisieren
  • Das Team schulen, damit jede Auskunft sicher und korrekt ist

Bereit für den Check?

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Hinweis: Der Bericht ist eine KI-gestützte Hilfestellung und ersetzt keine rechtsverbindliche Prüfung.

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